Ergänzungslehrgang Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall nach KrWG und AbfBeauftrV
Zusatzlehrgang zum Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4 und 5 AbfAEV sowie § 4 DepV Der Lehrgang ist in Kombination mit dem Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4 und 5 AbfAEV sowie § 4 DepV als Fachkundelehrgang für Abfallbeauftragte von der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz anerkannt.
Zielgruppe
In § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz und § 2 Abfallbeauftragtenverordnung ist festgelegt, wann ein Betriebsbeauftragter für Abfall bestellt werden muss. Die dafür notwendige Fachkunde erfordert neben anderen Voraussetzungen die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen. Leitende und beaufsichtigende Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben können in dieser Veranstaltung die Fachkunde für Abfallbeauftragte erwerben. Nach zwei Jahren ist der Besuch eines Fortbildungslehrgangs erforderlich.
Lernziel / Nutzen
Betriebsbeauftragte für Abfall haben im Unternehmen eine wichtige Stellung. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Abfallwege, die Kontrolle der Abfälle nach Art und Beschaffenheit, die Mitteilung von Mängeln sowie die jährliche Berichterstattung gegenüber dem Betreiber der Anlage. Wichtig ist auch die Beraterfunktion, die der Betriebsbeauftragte gegenüber dem Unternehmer und den Mitarbeitern ausüben soll.
Voraussetzung
Zertifikat über die vorherige Teilnahme an einem Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4 und 5 AbfAEV sowie § 4 DepV
Inhalt
- Rechtsgrundlagen
- Formales Bestellverfahren
- Aufgabenstellung, Verantwortlichkeiten
- Organisatorische Stellung
- Anforderungen und Eignung
- besondere Haftung des Betriebsbeauftragten für Abfall
- Mittelungspflichten zur Betriebsorganisation
- Abfallentsorgungsmanagement
Dauer
6 Stunden
Abschluss
Teilnahmezertifikat