Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV i. V. m. §§ 4 und 5 AbfAEV
Leitende und beaufsichtigende Beschäftigte aus Unternehmen, die sich zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen oder eine Erlaubnis zur Einsammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle gem. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) benötigen, müssen über die in der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) geregelte Fachkunde verfügen. Ebenso ist für leitende Beschäftigte von Deponien die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erforderlich. Der Fachkundenachweis gemäß EfbV und DepV muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Alle drei Jahre ist die Auffrischung nach AbfAEV erforderlich.
Lernziel / Nutzen
Die Teilnehmer kennen die Inhalte des Abfallrechts sowie die Vorschriften zur Nachweisführung und deren Handhabung. Weiterhin werden Kenntnisse über die abfallrechtlichen Vorschriften zum innerdeutschen und grenzüberschreitenden Transport und zum Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht vermittelt. Außerdem werden die Teilnehmer befähigt, die Identifizierung von Abfällen und Abfallentsor-gungsanlagen vorzunehmen. Sie kennen die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe.
Inhalt
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Abfallnachweisführung
- Transport und Vermittlung
- Entsorgungsfachbetrieb
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Charakteristik
- Entsorgungsanlagen
Zielgruppe
Für die Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben, eines Betriebes zur Einsammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen gem. § 54 KrWG oder einer Deponie verantwortliche Beschäftigte und deren Stellvertreter/-innen.
Methoden
- Vortrag
- Gruppenarbeit
- Diskussion
- Planspiel
Dauer
4 Tage
Abschluss
Teilnahmezertifikat