Fachkunde Abfallbeauftragter

Ergänzungslehrgang Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall nach KrWG und AbfBeauftrV
Zusatzlehrgang zum Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV sowie §§ 4 und 5 AbfAEV

Der Lehrgang ist in Kombination mit dem Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV sowie §§ 4 und 5 AbfAEV als Fachkundelehrgang für Abfallbeauftragte von der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt anerkannt.

Zielgruppe
In § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz und § 2 Abfallbeauftragtenverordnung ist festgelegt, wann ein Betriebsbeauftragter für Abfall bestellt werden muss. Die dafür notwendige Fachkunde erfordert neben anderen Voraussetzungen die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen. Leitende und beaufsichtigende Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben können in dieser Veranstaltung die Fachkunde für Abfallbeauftragte erlangen. Nach zwei Jahren ist der Besuch eines Fortbildungslehrgangs erforderlich.

Lernziel / Nutzen
Betriebsbeauftragte für Abfall haben im Unternehmen eine wichtige Stellung. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Abfallwege, die Kontrolle der Abfälle nach Art und Beschaffenheit, die Mitteilung von Mängeln sowie die jährliche Berichterstattung gegenüber dem Betreiber der Anlage. Wichtig ist auch die Beraterfunktion, die der Betriebsbeauftragte gegenüber dem Unternehmer und den Mitarbeitern ausüben soll.

Voraussetzung
Zertifikat über die vorherige Teilnahme an einem Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV sowie §§ 4 und 5 AbfAEV

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen
  • Formales Bestellverfahren
  • Aufgabenstellung, Verantwortlichkeiten
  • Organisatorische Stellung
  • Anforderungen und Eignung
  • besondere Haftung des Betriebsbeauftragten für Abfall
  • Mittelungspflichten zur Betriebsorganisation
  • Abfallentsorgungsmanagement

Dauer
6 Stunden

Abschluss
Teilnahmezertifikat

Anmeldeformular

Die Anmeldung erfolgt verbindlich zur Teilnahme am Fachkundelehrgang Abfallbeauftragter. Der Lehrgang wird von der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V. durchgeführt.

Ort

Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V.
Leipziger Platz 8
10117 Berlin

Preis:
345,00 € zzgl. 19 % MwSt. externe Teilnehmer
311,00 € zzgl. 19 % MwSt. Tochterunternehmen
276,00 € zzgl. 19 % MwSt. Mitglieder ESG T+U

Ansprechpartnein:

Sandra Berner

Tel: +49 (0)30 39743324

Fax: +49 (0)30 39743323

E-Mail: berner@transportundumwelt.de

Art der Teilnahme

Teilnehmerangaben

Name
Adresse
Rechnungsanschrift
Rechnungsadresse
Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V. (ESG T+U) gelten für die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren oder weiteren Fortbildungsveranstaltungen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbestimmungen des Vertragspartners / der Vertragspartnerin werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen die ESG T+U nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Die Teilnahmebedingungen der ESG T+U werden mit Abgabe der Anmeldung anerkannt.

Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von der ESG T+U auf elektronischem Weg schriftlich bestätigt wurde. Maßgeblich für die Bestätigung ist die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.

Ein Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung besteht nicht, wenn die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht wurde.

Für die Teilnahme sind die geltenden gesetzlich normierten Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, die von der ESG T+U überprüft werden können. Eine Pflicht zur Überprüfung besteht nicht. Bei der Teilnahme an einer Veranstaltung besteht in jeden Fall eine Zahlungspflicht, auch wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden.

Inhalt und Konditionen der gebuchten Veranstaltung entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und den Beschreibungen unter www.transportundumwelt.de. Ein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten bzw. einen bestimmten Veranstaltungsort in Berlin besteht nicht. Programmänderungen behält sich die ESG T+U vor, ebenso die Absage von Veranstaltungen aus wichtigen Gründen. Bei einer Absage durch den Veranstalter wird keine Teilnahmegebühr erhoben, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die ausgehändigten Unterlagen oder überlassenen Medien unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Materialien darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Referenten oder der ESG T+U erfolgen.

Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich bei der ESG T+U eingehen und sind bis drei Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach werden 10 % der Lehrgangskosten zzgl. 19 % MwSt. als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Absage nach diesem Termin oder Nichterscheinen werden die gesamten Lehrgangskosten fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei angemeldet werden.

Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb der angegebenen Fälligkeit ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu entrichten. Bei Verzug fallen Zinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € für die Mahnung an.

Für die Richtigkeit der angegebenen Rechnungsanschrift haftet der Teilnehmer / die Teilnehmerin.

Die ESG T+U behält sich vor, Veranstaltungen wegen mangelnder Anmeldungen oder sonstiger Störungen des Geschäftsbetriebes, die nicht von ihr zu vertreten sind, abzusagen.

Mit Abgabe der Anmeldung wird das Einverständnis zur elektronischen Erfassung und Nutzung der personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Seminardurchführung erklärt.

Der Information über weitere und zukünftige Veranstaltungen der ESG T+U per E-Mail, Brief, Fax oder Telefon wird mit der Anmeldung zugestimmt. Dieser Nutzung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken kann jederzeit schriftlich oder telefonisch widersprochen bzw. die Einwilligung widerrufen werden.

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