EfbV-Grundkurs (Qualifikation nach § 4 DepV auf Anfrage)

Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV i. V. m. §§ 4 und 5 AbfAEV (Grundkurs)
Leitende und beaufsichtigende Beschäftigte aus Unternehmen, die sich zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen oder eine Erlaubnis zur Einsammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle gem. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) benötigen, müssen über die in der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) geregelte Fachkunde verfügen. Der Fachkundenachweis gemäß EfbV muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Alle drei Jahre ist die Auffrischung nach AbfAEV erforderlich.

Der Lehrgang ist von der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt anerkannt.

Lernziel / Nutzen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die Inhalte des Abfallrechts sowie die Vorschriften zur Nachweisführung und deren Handhabung. Weiterhin werden Kenntnisse über die abfallrechtlichen Vorschriften zum innerdeutschen und grenzüberschreitenden Transport und zum Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht vermittelt. Außerdem werden die Teilnehmer befähigt, die Identifizierung von Abfällen und Abfallentsorgungsanlagen vorzunehmen. Sie kennen die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe.

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
  • Abfallnachweisführung
  • Transport und Vermittlung
  • Entsorgungsfachbetrieb
  • Produktverantwortung
  • Abfalleigenschaften und Charakteristik
  • Entsorgungsanlagen

Zielgruppe
Für die Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben, eines Betriebes zur Einsammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen gem. § 54 KrWG verantwortliche Beschäftigte und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Methoden

  • Vortrag
  • Gruppenarbeit
  • Diskussion
  • Planspiel

Dauer
4 Tage

Abschluss
Teilnahmezertifikat

Die Anmeldung erfolgt verbindlich zur Teilnahme am Grundlehrgang nach § 9 EfbV/§§ 4 und 5 AbfAEV. Der Lehrgang wird von der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V. durchgeführt.

Ein zusätzliches Schulungsmodul zur Erlangung der Fachkunde nach §4 DepV kann bei der Geschäftsstelle angefragt werden. Verwenden Sie dafür bitte das Feld “Fragen und Anmerkungen” am Ende des Formulars.

Ort

Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V.
Leipziger Platz 8
10117 Berlin

Preis:
990,00 € zzgl. 19 % MwSt. externe Teilnehmer
891,00 € zzgl. 19 % MwSt. Tochterunternehmen
792,00 € zzgl. 19 % MwSt. Mitglieder ESG T+U

Ansprechpartnein:

Sandra Berner

Tel: +49 (0)30 39743324

Fax: +49 (0)30 39743323

E-Mail: berner@transportundumwelt.de

Art der Teilnahme

Teilnehmerangaben

Name
Adresse
Rechnungsanschrift
Rechnungsadresse
Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V. (ESG T+U) gelten für die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren oder weiteren Fortbildungsveranstaltungen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbestimmungen des Vertragspartners / der Vertragspartnerin werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen die ESG T+U nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Die Teilnahmebedingungen der ESG T+U werden mit Abgabe der Anmeldung anerkannt.

Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von der ESG T+U auf elektronischem Weg schriftlich bestätigt wurde. Maßgeblich für die Bestätigung ist die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.

Ein Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung besteht nicht, wenn die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht wurde.

Für die Teilnahme sind die geltenden gesetzlich normierten Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, die von der ESG T+U überprüft werden können. Eine Pflicht zur Überprüfung besteht nicht. Bei der Teilnahme an einer Veranstaltung besteht in jeden Fall eine Zahlungspflicht, auch wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden.

Inhalt und Konditionen der gebuchten Veranstaltung entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und den Beschreibungen unter www.transportundumwelt.de. Ein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten bzw. einen bestimmten Veranstaltungsort in Berlin besteht nicht. Programmänderungen behält sich die ESG T+U vor, ebenso die Absage von Veranstaltungen aus wichtigen Gründen. Bei einer Absage durch den Veranstalter wird keine Teilnahmegebühr erhoben, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die ausgehändigten Unterlagen oder überlassenen Medien unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Materialien darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Referenten oder der ESG T+U erfolgen.

Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich bei der ESG T+U eingehen und sind bis drei Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach werden 10 % der Lehrgangskosten zzgl. 19 % MwSt. als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Absage nach diesem Termin oder Nichterscheinen werden die gesamten Lehrgangskosten fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei angemeldet werden.

Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb der angegebenen Fälligkeit ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu entrichten. Bei Verzug fallen Zinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € für die Mahnung an.

Für die Richtigkeit der angegebenen Rechnungsanschrift haftet der Teilnehmer / die Teilnehmerin.

Die ESG T+U behält sich vor, Veranstaltungen wegen mangelnder Anmeldungen oder sonstiger Störungen des Geschäftsbetriebes, die nicht von ihr zu vertreten sind, abzusagen.

Mit Abgabe der Anmeldung wird das Einverständnis zur elektronischen Erfassung und Nutzung der personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Seminardurchführung erklärt.

Der Information über weitere und zukünftige Veranstaltungen der ESG T+U per E-Mail, Brief, Fax oder Telefon wird mit der Anmeldung zugestimmt. Dieser Nutzung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken kann jederzeit schriftlich oder telefonisch widersprochen bzw. die Einwilligung widerrufen werden.

DSGVO-Einverständnis