Verein
Vorstand -- Sachverständige -- Überwachungsausschuss
Mitgliedschaft
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft in der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V. finden Sie hier einige Informationen und Formulare, die Ihnen bei der Entscheidung für uns behilflich sind.
Wer kann Mitglied werden?
Eisenbahnunternehmen oder Unternehmen mit Betriebsteilen, die ihre Logistik des Güterverkehrs auf der Schiene anbieten, mit Abfällen gemäß § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz zu tun haben und Entsorgungsfachbetrieb werden wollen, können Mitglied der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V. werden.
Wie wird die Mitgliedschaft beantragt?
Der schriftliche Antrag, verbunden mit der Anerkennung der Satzung, Zeichensatzung und Überwachungsregelungen, wird an die Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V. gerichtet.
Welche Rechte und Pflichten bestehen?
Sie können die Leistungen der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V. in Anspruch nehmen, an den Mitgliederversammlungen und Vortragsreihen teilnehmen und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb nach Verleihung des Überwachungszertifikates führen.
Sie müssen den Vereinszweck fördern, den Mitgliedsbeitrag zahlen, alle relevanten Änderungen angeben, das Überwachungszertifikat beantragen und die regelmäßige Überwachung Ihres Unternehmens gewährleisten.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Beitrags- und Gebührenordnung der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V. und beträgt 2.300,- € im Jahr
Einmalig ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 750,- € zu entrichten.
Wie endet die Mitgliedschaft?
Die schriftliche Austrittserklärung ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres an die Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V. zu richten.
Die Mitgliedschaft kann auch durch Ausschluss, Entzug des Überwachungszertifikats, Tod, Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Auflösung der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V. enden.