Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV, § 5 AbfAEV, § 4 DepV und § 9 AbfbeauftrV
Als Führungskraft oder Verantwortlicher von Entsorgungsfachbetrieben bzw. als Sammler,
Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen gem. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), als Abfallbeauftragter und als Deponiebeauftragter sind Sie in bestimmten Zeitintervallen (2 Jahre: Entsorgungsfachbetrieb, Abfallbeauftragter, Deponiebeauftragter; 3 Jahre: Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen) verpflichtet, diesen Lehrgang zu besuchen. Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen.
Der Lehrgang ist von der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt anerkannt als Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV und als Fortbildungslehrgang nach § 4 Deponieverordnung (DepV) sowie nach § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).
Lernziele / Nutzen
Die Teilnehmer kennen die aktuellen Änderungen des Abfallrechts und die Vorschriften des
Gefahrstoff- und Gefahrgutrechts. Sie sind informiert über geplante Änderungen im Abfallrecht auf europäischer und nationaler Ebene.
Der Nachweis nach EfbV ist für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb notwendig. Für Abfall- und Deponiebeauftragte ist das Teilnahmezertifikat ein Nachweis für die entsprechende Fortbildung.
Inhalt
- Neues im Abfallrecht – Entwicklung, Urteile und Vollzugserfahrungen der letzten zwei Jahre
- Gerichtsentscheidungen – Fallbeispiele
- Neuerungen im Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht
- Abfallbehandlungsanlagen der BSR
- Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung aus Erzeugersicht
- Umweltrechtliche Anforderungen an den Betrieb von Anlagen der Abfallwirtschaft
- Anlagenbezogener Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Betriebliche Verantwortlichkeiten
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, für die Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben sowie Sammler Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen und deren Stellvertreter. Deponieverantwortliche und Abfallbeauftragte.
Teilnahmevoraussetzung:
Besuch des Fachkundelehrgangs nach § 9 EfbV sowie §§ 4 und 5 AbfAEV (Grundlagen).
Methoden
- Vortrag
- Planspiel(e)
- Gruppenarbeit
- Diskussion
Dauer
2 Tage
Abschluss
Teilnahmezertifikat
