Anfrage über die Geschäftsstelle
Fachkundelehrgang für Immissionsschutzbeauftragte – anerkannt nach BImSchG und nach 5. BImSchV
Zielgruppe
Für Anlagen, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind und im Anhang I der 5. BImSchV genannt werden, muss der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen. Dieser muss über Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen. Voraussetzung für die Teilnahme am Fachkundelehrgang ist der Besuch des behördlich anerkannten Grundlehrgangs. Nach 2 Jahren ist die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang erforderlich.
Lernziel / Nutzen
Die Teilnehmer werden in das Umwelt- und Immissionsschutzrecht eingeführt. Weiterhin werden Kenntnisse zur Überwachung und Begrenzung von Emissionen sowie zu Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen vermittelt. Ebenso werden die Themen Reststoffvermeidung und Abfallbeseitigung, Eigenschaften von Schadstoffen, Energieeinsparung und Nutzung der Abwärme sowie vorbeugender Brand- und Explosionsschutz behandelt.
Inhalt
- Immissionsschutz in Deutschland und Europa
- Rechtsgrundlagen für Betriebsbeauftragte
- TA Lärm und die Umsetzung der Lärmkontingentierung
- Gefährdungsanalysen und Explosionsschutz
- Zulassung von Anlagen
- Umsetzung der TA Luft
- Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Haftung und Verantwortung des Unternehmers und des Immissionsschutzbeauftragten
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- Anlagentechnik
Dauer
4 Tage
Abschluss
Teilnahmezertifikat